Volltext
1. Klarheit über Leistung und Preis
Bevor eine Klient zusagt, weiß sie, was sie bekommt, wie lange es dauert, was es kostet und was nicht enthalten ist. Der Preis steht als Gesamtpreis fest, inklusive Umsatzsteuer, wenn Umsatzsteuer anfällt. Bei Ratenzahlung ist der Gesamtbetrag genannt, nicht nur die Rate.
So sieht das in der Praxis aus: "Sechs Termine zu je 60 Minuten über drei Monate, per Video, 1.800 Euro inklusive Umsatzsteuer, zahlbar in drei Raten zu 600 Euro. Nicht enthalten sind Termine zwischendurch und Unterlagen, die ich für dich erstelle."
Nicht so: "Mein Premium-Programm, individuell auf dich zugeschnitten, Preis nach Gespräch", und die Klient erfährt die Summe erst, wenn sie im Verkaufsgespräch sitzt und schon Ja gesagt hat.
2. Keine Heilversprechen
Coaching ist keine Heilbehandlung. Mitglieder versprechen nicht, dass sie Krankheiten, Beschwerden oder seelische Leiden heilen, lindern oder verhindern. Sie verwenden keine Begriffe, die eine Heilbehandlung nahelegen, und sie bewerben Coaching nicht mit gesundheitlichen Wirkungen.
So sieht das in der Praxis aus: "Wir arbeiten daran, wie du deine Woche so planst, dass du abends noch Kraft hast."
Nicht so: "Nach meinem Programm ist dein Burnout weg", "ich löse deine Angststörung", "meine Methode heilt Depressionen".
3. Abgrenzung zu Therapie und Heilkunde
Mitglieder kennen die Grenze zwischen Coaching und Psychotherapie und halten sie ein. Wenn im Gespräch Hinweise auf eine behandlungsbedürftige Erkrankung auftauchen, sagen sie das offen, brechen das Coaching an dieser Stelle ab oder pausieren es und empfehlen den Weg zu ärztlicher oder psychotherapeutischer Hilfe. Sie stellen keine Diagnosen. Wer keine Approbation und keine Heilpraktikererlaubnis hat, arbeitet nicht heilkundlich.
So sieht das in der Praxis aus: "Was du gerade beschreibst, geht über das hinaus, was ich als Coach verantworten kann. Ich schlage vor, dass du damit zu deiner Hausarzt gehst. Wenn du willst, machen wir danach weiter, dann aber nur zu den beruflichen Themen."
Nicht so: Das Thema trotzdem weiter bearbeiten, weil noch vier bezahlte Termine offen sind, und sich innerlich damit beruhigen, dass die Klient es ja selbst so wollte.
4. Vertraulichkeit
Alles, was eine Klient im Coaching erzählt, bleibt beim Mitglied. Weitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Klient oder wenn ein Gesetz es verlangt. Das gilt auch für Namen, auch für Andeutungen, auch in Beispielen, auch in Social Media, auch nach dem Ende des Coachings, auch gegenüber einem Auftraggeber, der das Coaching bezahlt.
Wird ein Coaching von einem Unternehmen bezahlt, wird vorher schriftlich festgehalten, was der Auftraggeber erfährt. Im Zweifel erfährt er nur, ob die Termine stattgefunden haben.
So sieht das in der Praxis aus: Ein Fallbeispiel auf Instagram erst posten, nachdem die Klient den konkreten Text gelesen und schriftlich zugestimmt hat, und darin Ort, Branche und Alter so verändern, dass niemand sie erkennt.
Nicht so: "Ich hatte heute eine Kundin, Steuerberaterin aus Lüneburg, zwei Kinder, die wollte ihren Mann verlassen", auch nicht ohne Namen.
5. Freiwilligkeit
Coaching funktioniert nur freiwillig. Die Klient entscheidet, ob sie anfängt, worüber sie spricht und wann sie aufhört. Mitglieder üben keinen Druck aus, weder zum Abschluss noch zur Verlängerung noch zur Öffnung im Gespräch. Sie arbeiten nicht mit künstlicher Verknappung, nicht mit Zeitdruck im Verkaufsgespräch und nicht mit Angst.
So sieht das in der Praxis aus: "Schlaf eine Nacht darüber. Das Angebot gilt auch nächste Woche noch zum selben Preis."
Nicht so: "Wenn du dich nicht heute entscheidest, ist der Platz weg und der Preis steigt", wenn das nicht stimmt. Oder: "Wenn du jetzt nicht investierst, zeigt das, dass du es nicht wirklich willst."
6. Keine Ergebnisgarantien
Coaching arbeitet mit Menschen, und Menschen sind keine Maschinen. Mitglieder garantieren keine Ergebnisse, keine Umsätze, keine Kundenzahlen, keine Beförderungen und keine Gefühlszustände. Sie beschreiben, was sie tun, nicht, was am Ende herauskommt. Wenn sie Erfahrungsberichte zeigen, kennzeichnen sie, dass es Einzelfälle sind, und erfinden sie nicht.
So sieht das in der Praxis aus: "In den sechs Terminen bauen wir dein Angebot und dein Preisblatt. Ob daraus Kunden werden, hängt auch von Dingen ab, die wir beide nicht steuern."
Nicht so: "10.000 Euro Monatsumsatz in 90 Tagen oder Geld zurück", oder Erfahrungsberichte, die eine Umsatzhöhe nennen, ohne zu sagen, dass das nicht der Regelfall ist.
7. Transparenz bei Provisionen und eigenen Interessen
Wenn ein Mitglied Geld, Provision oder eine Gegenleistung dafür bekommt, dass es etwas empfiehlt, sagt es das der Klient, bevor die Empfehlung ausgesprochen wird. Das gilt für Affiliate-Links, für Vermittlungsprovisionen, für Ausbildungen, für Software und für Empfehlungen an befreundete Dienstleister. Dasselbe gilt für andere Interessenkonflikte: eigene Beteiligungen, Verwandtschaft, Gegengeschäfte.
So sieht das in der Praxis aus: "Ich empfehle dir dieses Buchungstool. Wenn du darüber buchst, bekomme ich eine Provision. Hier sind zwei Alternativen ohne Provision, die genauso funktionieren."
Nicht so: Im Coaching die eigene Weiterbildung verkaufen und den Provisionsanteil verschweigen, oder der Klient einen Steuerberater empfehlen, der dafür Klienten zurückschickt, ohne das zu sagen.
8. Datenschutz
Mitglieder gehen mit den Daten ihrer Klienten sorgfältig um. Sie erheben nur, was sie brauchen, speichern es nicht länger als nötig, sichern es gegen fremden Zugriff und geben es nicht ohne Grundlage weiter. Sie haben eine Datenschutzerklärung auf ihrer Website, sie wissen, welche Werkzeuge ihre Klientendaten verarbeiten, und sie holen Einwilligungen ein, wo sie gebraucht werden.
Aufzeichnungen von Sitzungen gibt es nur mit vorheriger Zustimmung, und die Klient erfährt, wie lange die Aufzeichnung gespeichert wird und wer sie sehen kann.
So sieht das in der Praxis aus: Notizen liegen in einem passwortgeschützten Ordner, nicht offen auf dem Schreibtisch, und werden nach der vereinbarten Frist gelöscht. Vor der ersten Videositzung wird gesagt, welches Werkzeug benutzt wird und dass nicht aufgezeichnet wird.
Nicht so: Die Klientenliste in einer privaten Cloud, die Sitzungsmitschrift in einem KI-Werkzeug ohne Auftragsverarbeitungsvertrag, Klarnamen in einer Gruppen-E-Mail im offenen Verteiler.
9. Beschwerdeweg
Jede Klient muss wissen, wohin sie sich wenden kann, wenn sie mit dem Coaching nicht einverstanden ist. Mitglieder nennen auf ihrer Website oder im Vertrag eine Adresse für Beschwerden und antworten darauf innerhalb von 14 Tagen. Zusätzlich weisen sie auf den Beschwerdeweg des CEB hin. Wer sich beschwert, wird dafür nicht schlechter behandelt.
Mitglieder erhalten in einem sie betreffenden Beschwerdeverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Vorlage von Unterlagen. Eine Pflicht zur Selbstbelastung wird nicht begründet. Schweigen allein gilt nicht als Verstoß.
So sieht das in der Praxis aus: Im Coachingvertrag steht ein Satz: "Wenn du mit meiner Arbeit nicht einverstanden bist, schreib mir an diese Adresse. Wenn wir uns nicht einigen, kannst du dich an den CEB wenden, hier ist der Link."
Nicht so: Die Beschwerde unbeantwortet lassen, die Klient blockieren, oder ihr eine Verschwiegenheitsvereinbarung anbieten, damit sie die Sache nicht öffentlich macht.
10. Fortbildung und eigene Grenzen
Mitglieder bilden sich weiter und arbeiten an der eigenen Praxis. Als Mindestmaß gelten 16 Stunden Fortbildung im Jahr, nachgewiesen durch Teilnahmebestätigungen, Rechnungen oder eine eigene Aufstellung. Mitglieder nehmen Aufträge nur an, wenn sie fachlich dazu in der Lage sind, und sagen ab oder verweisen weiter, wenn nicht. Sie beschreiben ihre Qualifikationen richtig und erfinden keine Titel.
So sieht das in der Praxis aus: "Systemische Aufstellungen sind nicht mein Gebiet. Ich kenne jemanden, der das macht, ich gebe dir den Kontakt."
Nicht so: Sich als "zertifizierter Business-Coach" bezeichnen, wenn die Grundlage ein Wochenendkurs ohne Prüfung war, oder einen Auftrag annehmen und die Methode am Vorabend nachlesen.
Was bei einem Verstoß passiert
Der Beschwerdeweg und das Verfahren stehen in § 12 der Satzung und im Prüfverfahren des CEB. Kurzfassung:
1. Jede Person kann sich über ein Mitglied beschweren, über das Formular auf der Website des CEB.
2. Der Vorstand prüft, ob die Beschwerde den Ethik-Standard betrifft.
3. Das betroffene Mitglied bekommt die Beschwerde und hat 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme.
4. Prüfung und Beschwerden entscheidet der Vorstand nach Vier-Augen-Prinzip mit dokumentiertem Prüfprotokoll. Ein Kodex-Ausschuss wird eingerichtet, sobald der Verein 1.000 zahlende Siegelmitglieder hat.
5. Die Entscheidung wird beiden Seiten schriftlich mitgeteilt und begründet.
6. Gegen einen Ausschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen.
Der CEB veröffentlicht einmal im Jahr, wie viele Beschwerden eingegangen sind und wie sie ausgegangen sind, ohne Namen.
Unterschriftsformel
Bei digitalem Beitritt ersetzt das Anhaken des Feldes "Ich verpflichte mich auf den Ethik-Standard in der Fassung vom 16.09.2026" zusammen mit Zeitstempel, IP-Adresse und der versendeten Bestätigungs-E-Mail die Unterschrift. Das Feld ist nicht vorangekreuzt. Der Ethik-Standardtext ist vor dem Anhaken vollständig abrufbar und wird als PDF an die Bestätigungs-E-Mail angehängt.